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   BFH, 30.03.2005 - IV B 162/03   

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https://dejure.org/2005,18607
BFH, 30.03.2005 - IV B 162/03 (https://dejure.org/2005,18607)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2005 - IV B 162/03 (https://dejure.org/2005,18607)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2005 - IV B 162/03 (https://dejure.org/2005,18607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Darlegung der Rechtsfrage, ob alle Vermögensteuerfestsetzungen nach dem 31. 12. 1996 verfassungswidrig sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.06.1997 - II B 33/97

    Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 162/03
    Die Kläger haben insoweit vorgetragen, ungeachtet der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BFHE 182, 379, BStBl II 1997, 515) sei die Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob der Umstand, dass der Gesetzgeber das Vermögensteuergesetz (VStG) nicht aufgehoben habe, dazu zwinge, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655) dahin gehend auszulegen, dass alle Festsetzungen von Vermögensteuer nach dem 31. Dezember 1996 als verfassungswidrig zu beurteilen seien.

    Nach dem von den Klägern selbst angeführten Beschluss des BFH in BFHE 182, 379, BStBl II 1997, 515 bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass das VStG auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten Tatbestände weiterhin anwendbar ist.

  • BFH, 30.03.2005 - IV B 161/03

    Kein Verfahrensmangel bei Rüge unterlassener Feststellungen zu leichtfertiger

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 162/03
    Zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der beschließende Senat insoweit auf seinen Beschluss gleichen Datums in der Sache IV B 161/03.

    Auch insoweit verweist der Senat auf seinen Beschluss IV B 161/03 zu 2.b der Gründe).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 162/03
    Die Kläger haben insoweit vorgetragen, ungeachtet der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BFHE 182, 379, BStBl II 1997, 515) sei die Frage von grundsätzlicher Bedeutung, ob der Umstand, dass der Gesetzgeber das Vermögensteuergesetz (VStG) nicht aufgehoben habe, dazu zwinge, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655) dahin gehend auszulegen, dass alle Festsetzungen von Vermögensteuer nach dem 31. Dezember 1996 als verfassungswidrig zu beurteilen seien.
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 30.03.2005 - IV B 162/03
    Insbesondere hätte es der Darlegung bedurft, welche neuen vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der FG oder im Schrifttum gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht worden sind (BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985).
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